Sonntag, 05. Februar 2012   
Wissenswertes  
   
 
  Jahres-Kompaktseminare  
 
Unsere Fachausbildung mit den Schwerpunkten
 
 
    - Grundschnitt-Techniken  
    - Modellschnitt-Techniken  
    - Schnitt-Technik am CAD-System  
 
Bietet neben den Einzel-Aufbaulehrgängen in loser Folge,
auch Einzellehrgänge in fortlaufender Folge an.
Wir informieren Sie gerne.
 
     
     
  Förderung durch das Arbeitsamt  
 
Nach der neuen Gesetzeslage bitten wir Sie, sich bezüglich einer individuellen
 Förderung beim Arbeitsamt zu informieren.

Unser Institut ist seit Jahren vom Hessischen Kultusminister für Studienvorbereitung
und Weiterbildung anerkannt und umsatzsteuerbefreit.

 
 

Die Bildungsprämie wir aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und
                     Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.


Erst beraten lassen, dann anmelden: Die bundesweiten Beratungsstellen
 
     
  Ausbildungsordnung  
 
Anmeldung

Eine frühzeitige Anmeldung liegt im eigenen Interesse der Teilnehmer/Innen.
Durch eine schriftliche Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmer/Innen,
die Schule bzw. den Lehrgang zu besuchen und die hierfür festgesetzten
Gebühren pünktlich zu bezahlen.

Die Anmeldung ist bindend und gilt für die gesamte Dauer des Lehrgangs.
Ein möglicher Rücktritt durch die Teilnehmer/Innen muss spätestens 1 Monat
vor Lehrgangsbeginn schriftlich erfolgen.
In diesem Fall wird eine Rücktritts-/Bearbeitungsgebühr von 30,-- Euro erhoben.
Nach Absprache kann im Einzelfall ein anderer Modus gefunden werden.
 
     
     
  Rücktritt  
 
Das Institut behält sich vor, bei mangelnder Beteiligung oder aufgrund anderer
vom Institut nicht zu vertretenden Gründen, im Programm angekündigte Lehrgänge abzusagen.
Bereits bezahlte Gebühren werden erstattet.
Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer/Innen, insbesondere Schadensersatzansprüche bei wesentlichen Änderungen oder Absagen eines Lehrgangs, sind ausgeschlossen.
 
     
     
  Zahlungskonditionen  
  Die Gebühren sind pünktlich nach der vereinbarten Zahlungsweise zu zahlen.
Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung.
Die gesamte Gebühr ist bis 10 Tage vor Lehrgangsbeginn zu überweisen.
Bei Teilzahlungen ist grundsätzlich eine Einzugsermächtigung erforderlich.
Nach Absprache sind auch andere Teilzahlungsmöglichkeiten gegeben.
Um Verwaltungskosten zu minimieren, ist Überweisung oder eine Einzugsermächtigung erwünscht.
 
 
     
     
  Schulverordnung  
  Von den Teilnehmer/Innen verursachte Ausfallstunden können nach Absprache nachgeholt werden.
Der Stundenplan wird am Anfang des Lehrgangs bekannt gegeben.
Änderungen vorbehalten.
Nach erfolgreicher Teilnahme und Prüfung erhalten die Absolventen/Innen ein Zeugnis.
Die Ausfallstunden dürfen 10% der Gesamtstundenzahl nicht überschreiten,
da sonst kein Zeugnis ausgestellt wird.
 
     
     
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