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Jahres-Kompaktseminare |
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Unsere Fachausbildung mit den Schwerpunkten |
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- Grundschnitt-Techniken |
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- Modellschnitt-Techniken |
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- Schnitt-Technik am CAD-System |
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Bietet neben den Einzel-Aufbaulehrgängen in loser Folge, auch Einzellehrgänge in fortlaufender Folge an. Wir informieren Sie gerne. |
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Förderung durch das Arbeitsamt |
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Nach der neuen Gesetzeslage bitten wir Sie, sich bezüglich einer individuellen Förderung beim Arbeitsamt zu informieren. Unser Institut ist seit Jahren vom Hessischen Kultusminister für Studienvorbereitung und Weiterbildung anerkannt und umsatzsteuerbefreit.
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Die Bildungsprämie wir aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Erst beraten lassen, dann anmelden: Die bundesweiten Beratungsstellen
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Ausbildungsordnung |
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Anmeldung Eine frühzeitige Anmeldung liegt im eigenen Interesse der Teilnehmer/Innen. Durch eine schriftliche Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmer/Innen, die Schule bzw. den Lehrgang zu besuchen und die hierfür festgesetzten Gebühren pünktlich zu bezahlen. Die Anmeldung ist bindend und gilt für die gesamte Dauer des Lehrgangs. Ein möglicher Rücktritt durch die Teilnehmer/Innen muss spätestens 1 Monat vor Lehrgangsbeginn schriftlich erfolgen. In diesem Fall wird eine Rücktritts-/Bearbeitungsgebühr von 30,-- Euro erhoben. Nach Absprache kann im Einzelfall ein anderer Modus gefunden werden. |
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Rücktritt |
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Das Institut behält sich vor, bei mangelnder Beteiligung oder aufgrund anderer vom Institut nicht zu vertretenden Gründen, im Programm angekündigte Lehrgänge abzusagen. Bereits bezahlte Gebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer/Innen, insbesondere Schadensersatzansprüche bei wesentlichen Änderungen oder Absagen eines Lehrgangs, sind ausgeschlossen. |
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Zahlungskonditionen |
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Die Gebühren sind pünktlich nach der vereinbarten Zahlungsweise zu zahlen. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung. Die gesamte Gebühr ist bis 10 Tage vor Lehrgangsbeginn zu überweisen. Bei Teilzahlungen ist grundsätzlich eine Einzugsermächtigung erforderlich. Nach Absprache sind auch andere Teilzahlungsmöglichkeiten gegeben. Um Verwaltungskosten zu minimieren, ist Überweisung oder eine Einzugsermächtigung erwünscht. |
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Schulverordnung |
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Von den Teilnehmer/Innen verursachte Ausfallstunden können nach Absprache nachgeholt werden. Der Stundenplan wird am Anfang des Lehrgangs bekannt gegeben. Änderungen vorbehalten. Nach erfolgreicher Teilnahme und Prüfung erhalten die Absolventen/Innen ein Zeugnis. Die Ausfallstunden dürfen 10% der Gesamtstundenzahl nicht überschreiten, da sonst kein Zeugnis ausgestellt wird. |
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